Liebe Eltern,
das Polizeipräsidium Neustadt möchte Sie mit diesem Schreiben auf eine aktuell zunehmend beobachtete Problematik im öffentlichen Verkehrsraum hinweisen:
Immer häufiger nutzen Kinder unter 14 Jahren sogenannte E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr – obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist. Diese Entwicklung birgt nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch erhebliche Gefahren für die betroffenen Kinder und andere Verkehrsteilnehmende. Neben dem untenstehenden Warnhinweise steht Ihnen zur weiteren Information ein Flyer der Polizei als Download zur Verfügung.
Polizeilicher Warnhinweis
Unerlaubte Nutzung von E-Scootern durch Kinder unter 14 Jahren
Sehr geehrte Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Vertreterinnen und Vertreter von Schulen,
die Polizei Neustadt weist mit Nachdruck auf eine besorgniserregende Entwicklung hin:
Immer häufiger werden E-Scooter von Kindern unter 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr genutzt – eine Praxis, die nicht nur rechtswidrig, sondern auch mit erheblichen Gefahren verbunden ist.
Rechtliche Grundlagen
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist ausschließlich Personen ab 14 Jahren gestattet – ohne Ausnahmen.
Es ist kein Führerschein erforderlich. Jedoch muss das Fahrzeug zugelassen, versichert und verkehrssicher sein.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung untersagt – auch mit elterlicher Zustimmung.
Bei Verstößen kann es zu polizeilichen Maßnahmen kommen, u. a.: Sicherstellung des Fahrzeugs
Anzeige gegen Erziehungsberechtigte (z. B. wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder wegen fehlender Versicherung)
Im Falle eines Unfalls drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche – unabhängig vom Alter oder der Absicht des Kindes.
Besondere Hinweise zu „Kinder-E-Scootern“
Im Handel finden sich vermehrt sogenannte Kinder-eKickScooter oder Mini-E-Scooter, die mit Begriffen wie „kindgerecht“ oder „spielzeuggeeignet“ beworben werden.
➡️ Wichtig: Diese Geräte verfügen in der Regel nicht über eine Straßenzulassung und dürfen ausschließlich auf Privatgelände verwendet werden.
Achtung:
Trotz ihrer Bauweise vermitteln sie oft den falschen Eindruck der Verkehrstauglichkeit (z. B. durch Gashebel, elektrische Bremse, LED-Beleuchtung). Die Nutzung im öffentlichen Raum stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit (90€) oder gar eine Straftat dar.
Unsere Empfehlung
Bitte unterstützen Sie uns durch präventives Verhalten:
Klären Sie Ihre Kinder über die gesetzlichen Vorschriften und Risiken auf.
Achten Sie beim Kauf eines E-Scooters auf eine gültige Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen.
Gestatten Sie keine Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist oder das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Fazit
E-Scooter sind kein Spielzeug.
Ihre Nutzung erfordert ein Mindestmaß an Reife, technisches Verständnis sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Nur so können Unfälle, strafrechtliche Folgen und langfristige Schäden wirksam vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Polizei Neustadt